Das Fundament der ökologischen Landschaftsplanung sind die Ergebnisse anwendungsorientierter, landschaftsökologischer Forschung. Diese werden von ihr in Bezug zu den Auswirkungen menschlicher Nutzungsansprüche im Raum, sowie den gesellschaftlich vermittelten Anforderungen an die Umweltqualität gebracht.

Die Vertretung der Belange von Natur und Landschaft ist der gesetzliche Auftrag der ökologischen Landschaftsplanung. Ihre Aufgabe besteht in der flächendeckenden Erarbeitung der Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Erholungsvorsorge für ein Gebiet, sowie deren Darstellung in Texten und Karten.

Die Ziele der Landschaftsplanung als raumbezogene Planung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beziehen sich auf Schutz, Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Landschaftshaushaltes. Hinzu kommen die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter der Flora und Fauna, der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als auch ihres Erholungswertes. Zur Konkretisierung der oben genannten Ziele lassen sich nähere Ausführungen unter anderem zu einzelnen Schutzgütern (Boden, Wasser, Luft, Lärm und Klima, Flora, Fauna und Biotope) sowie zur Erholung, zum Zugang von Landschaftsteilen und zu historischen Kulturlandschaften treffen (Landschaftsbild, Erholungswert).
Die Konkretisierung der Ziele dient dazu, die Komplexität des Naturhaushaltes für Analysen und darauf aufbauende Planung hinreichend zu erfassen.

Der Landschaftsplanung kommt die Aufgabe zu, die konkreteren Erfordernisse und Maßnahmen aufzuzeigen, die zur inhaltlichen und räumlichen Realisierung dieser Ziele erforderlich sind. Diese von der Landschaftsplanung aufgezeigten Aussagen richten sich an die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden. Zudem sind die in Landschaftsplänen enthaltenen Erfordernisse von anderen Behörden und öffentlichen Stellen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten aufzugreifen und zu verwirklichen.

Die Behörden und öffentlichen Stellen sind dazu verpflichtet, die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Angesprochen sind damit neben den Trägern der Raumordnung und Bauleitplanung verschiedene Fachbehörden der Land-, Forst und Wasserwirtschaft, weiterhin die für Straßenbau, Abbauvorhaben und andere Raumnutzungen zuständigen Behörden. Daneben können die Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege in verschiedenen Verfahren, insbesondere Raumordnungs-, Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren, Berücksichtigung finden.

Die ökologische Landschaftsplanung beinhaltet demnach ein Konzept und Maßnahmen für die sektoralen Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sie muss sich jedoch zugleich mit den ökosystemaren Auswirkungen aller Raumnutzungen auf Natur und Landschaft auseinandersetzen.
Einerseits soll Landschaftsplanung mit dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, als Lebensgrundlage des Menschen, zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen und langfristig zu sichern – andererseits soll dabei aber auch die wirtschaftliche Entwicklung der Teilräume eines Gebietes möglich sein. Dadurch kommt der Landschaftsplanung im Sinne einer ökologisch orientierten Planung an dieser Stelle auch die Rolle zu, diese wirtschaftliche Entwicklung möglichst ökologisch verträglich mitzugestalten. Die Landschaftsplanung agiert als eine Disziplin der Raumplanung somit immer auch in einem Spannungsfeld zwischen ökologischen und ökonomischen Interessenslagen.

Mehr Informationen können Sie z.B. auf Seiten wie von der Hofer & Pautz GbR erhalten.

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